Service

Hilfe, wenn Sie sie brauchen. Schnell und kompetent!

Wir sind zu folgenden Zeiten gerne für Sie da:

Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Im Einklang mit dem E-Commerce-Gesetz (ECG) machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu unseren Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.

Erreichbarkeit im Notfall

Wir ersuchen Sie, diese Nummern nur im Notfall anzurufen, wenn Gefahr in Verzug ist oder wenn durch Sofortmaßnahmen größere Schäden verhindert werden können. In jedem Fall informieren Sie bitte am nächsten Werktag uns als zuständige Hausverwaltung.

Notrufnummern

Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Ärztefunkdienst: 141
Gasgebrechen-Notfallnummer: 128


Wichtige Formulare

Hier finden Sie die wichtigsten Formulare zum Download.

Einverständniserklärung zur elektronischen Zustellung
Um Korrespondenz in elektronischer Form zu erhalten, füllen Sie bitte dieses Formular aus.

SEPA-Lastschrift/Einzugsermächtigung
Bitte ausdrucken, vollständig ausfüllen – inkl. IBAN und BIC – und uns übermitteln.

Meldezettel
Beachten Sie bitte auch die Information zur Unterfertigung des Meldezettels in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen".

FAQ - Oft gestellte Fragen

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet eine Haushaltsversicherung abzuschließen.
Wir empfehlen Ihnen allerdings den Abschluss, da nur eine Haushaltsversicherung Schäden nach einem Einbruch, einem Feuer, Sturm oder Wasseraustritt deckt.
Derartige Schäden sind durch die Gebäudeversicherung nicht gedeckt! Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, dass sich in der Rögergasse 34 im Erdgeschoß ein Kundenbüro der Niederösterreichischen Versicherung AG befindet. Sollte daher Interesse bestehen und Sie nähere Informationen wünschen, steht Ihnen Kundenberater Manfred Schienle unter 0664/80 109 5901 oder per Email unter manfred.schienle@nv.at gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag (speziell Kündigungszeitraum) und überprüfen Sie, ob noch ein Kündigungsverzicht besteht. Die Kündigung muss zum Monatsletzten eingelangt (nicht weggeschickt) sein und mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Sollte es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen handeln und der Name/die Unterschrift des Unterzeichnenden der Kündigung vom Mietvertrag abweichen, ersuchen wir Sie, ein Unterschriftsprobenblatt, eine Ausweiskopie, eine Vertretungsvollmacht oder dgl. beizulegen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Des weiteren bitten wir Sie, im Kündigungsschreiben Ihren Namen sowie die Adresse des aufgekündigten Objektes, Ihre aktuelle Telefonnummer und - falls vorhanden - Ihre E-Mail-Adresse anzuführen.

Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass wir nur für den Hauptmieter den Meldezettel unterschreiben. Für etwaige Mitbewohner kann der Hauptmieter als Unterkunftgeber die Meldung bestätigen.

Grundsätzlich werden Ihnen beim Einzug alle Unterlagen zum Mietgegenstand übergeben.